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Umzug mit Kostenübernahme vom Jobcenter

Wird Ihr Umzug vom Jobcenter übernommen, braucht das Amt einen detaillierten Kostenvoranschlag. Den stellen wir Ihnen aus – übersichtlich nach Positionen, so wie ihn die Behörde erwartet.

Das übernehmen wir

  • Detaillierter Kostenvoranschlag nach Einzelpositionen
  • Aufstellung, die beim Amt eingereicht werden kann
  • Kompletter Umzug nach erteilter Kostenzusage
  • Möbel ab- und am Zielort wieder aufbauen
  • Transport im 3,5-t-Transporter inklusive

Wenn das Jobcenter einen Umzug übernimmt, läuft vieles über Formulare und Fristen. Der wichtigste Baustein ist ein nachvollziehbarer Kostenvoranschlag: eine Aufstellung, die genau zeigt, welche Leistungen zu welchem Preis anfallen.

Diese Aufstellung bekommen Sie von uns – detailliert nach Positionen, damit das Amt sie prüfen kann. Was das Jobcenter daraus macht, entscheidet es selbst; wir sorgen dafür, dass an den Unterlagen nichts fehlt und der Umzug reibungslos läuft, sobald die Zusage da ist.

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    Kostenvoranschlag anfordern

    Sie nennen uns Start, Ziel und Umfang, wir erstellen eine detaillierte Aufstellung.

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    Beim Amt einreichen

    Sie reichen den Kostenvoranschlag beim Jobcenter ein. Je nach Amt sind zwei bis drei Kostenvoranschläge nötig.

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    Kostenzusage abwarten

    Erst wenn die schriftliche Kostenzusage vorliegt, vereinbaren wir den Umzugstermin.

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    Umzug

    Wir führen den Umzug durch. Die Rechnung geht an Sie; das Amt übernimmt sie im Rahmen seiner Zusage.

Ob das Jobcenter die Kosten übernimmt, entscheidet allein das Amt. Ohne schriftliche Kostenzusage starten wir den Umzug nicht. Die Rechnung wird Ihnen ausgestellt, das Amt zahlt sie im Rahmen seiner Zusage. Eine Übernahme können wir nicht garantieren.

Haftung nach §§ 451 ff. HGB, begrenzt auf 620 € je m³ Laderaum (§ 451e HGB). Mehr dazu auf der Seite Haftung.

Was kostet das?

Abgerechnet wird nach festem Stundensatz ab 109 €/Std. inklusive Transporter, zuzüglich 79 € Anfahrt in NRW. Mindestdauer 3 Stunden.

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Häufige Fragen

Übernimmt das Jobcenter wirklich die Kosten?

Das entscheidet das Amt im Einzelfall. Wir liefern den Kostenvoranschlag, den es dafür braucht; ohne schriftliche Kostenzusage beginnt der Umzug nicht. Eine Zusage können wir nicht versprechen.

Wie viele Angebote muss ich einreichen?

Das ist von Amt zu Amt unterschiedlich – in der Regel zwei bis drei Kostenvoranschläge. Fragen Sie am besten direkt bei Ihrem Jobcenter nach, wie viele verlangt werden.

Wann kann der Umzug losgehen?

Sobald uns Ihre schriftliche Kostenzusage vorliegt, stimmen wir den Termin ab und legen los.

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