Umzug mit Kostenübernahme vom Jobcenter
Wird Ihr Umzug vom Jobcenter übernommen, braucht das Amt einen detaillierten Kostenvoranschlag. Den stellen wir Ihnen aus – übersichtlich nach Positionen, so wie ihn die Behörde erwartet.
Das übernehmen wir
- Detaillierter Kostenvoranschlag nach Einzelpositionen
- Aufstellung, die beim Amt eingereicht werden kann
- Kompletter Umzug nach erteilter Kostenzusage
- Möbel ab- und am Zielort wieder aufbauen
- Transport im 3,5-t-Transporter inklusive
Wenn das Jobcenter einen Umzug übernimmt, läuft vieles über Formulare und Fristen. Der wichtigste Baustein ist ein nachvollziehbarer Kostenvoranschlag: eine Aufstellung, die genau zeigt, welche Leistungen zu welchem Preis anfallen.
Diese Aufstellung bekommen Sie von uns – detailliert nach Positionen, damit das Amt sie prüfen kann. Was das Jobcenter daraus macht, entscheidet es selbst; wir sorgen dafür, dass an den Unterlagen nichts fehlt und der Umzug reibungslos läuft, sobald die Zusage da ist.
- 1
Kostenvoranschlag anfordern
Sie nennen uns Start, Ziel und Umfang, wir erstellen eine detaillierte Aufstellung.
- 2
Beim Amt einreichen
Sie reichen den Kostenvoranschlag beim Jobcenter ein. Je nach Amt sind zwei bis drei Kostenvoranschläge nötig.
- 3
Kostenzusage abwarten
Erst wenn die schriftliche Kostenzusage vorliegt, vereinbaren wir den Umzugstermin.
- 4
Umzug
Wir führen den Umzug durch. Die Rechnung geht an Sie; das Amt übernimmt sie im Rahmen seiner Zusage.
Haftung nach §§ 451 ff. HGB, begrenzt auf 620 € je m³ Laderaum (§ 451e HGB). Mehr dazu auf der Seite Haftung.
Was kostet das?
Abgerechnet wird nach festem Stundensatz ab 109 €/Std. inklusive Transporter, zuzüglich 79 € Anfahrt in NRW. Mindestdauer 3 Stunden.
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Kurz die Eckdaten – wir melden uns persönlich mit einem transparenten Preis. Lieber telefonisch? Rufen Sie einfach an.
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+49 152 33950138Häufige Fragen
Übernimmt das Jobcenter wirklich die Kosten?
Das entscheidet das Amt im Einzelfall. Wir liefern den Kostenvoranschlag, den es dafür braucht; ohne schriftliche Kostenzusage beginnt der Umzug nicht. Eine Zusage können wir nicht versprechen.
Wie viele Angebote muss ich einreichen?
Das ist von Amt zu Amt unterschiedlich – in der Regel zwei bis drei Kostenvoranschläge. Fragen Sie am besten direkt bei Ihrem Jobcenter nach, wie viele verlangt werden.
Wann kann der Umzug losgehen?
Sobald uns Ihre schriftliche Kostenzusage vorliegt, stimmen wir den Termin ab und legen los.