Haftungsinformation nach § 451g HGB
Diesem Angebot bzw. dieser Auftragsbestätigung beigefügt · bitte vor Vertragsschluss lesen.
Begrenzung unserer Haftung auf 620 € je Kubikmeter
Für Verlust oder Beschädigung Ihres Umzugsgutes haften wir nach den gesetzlichen Vorschriften über den Umzugsvertrag (§§ 451 ff. HGB). Unsere Haftung ist dabei nach § 451e HGB auf 620 Euro je Kubikmeter Laderaum begrenzt, der zur Erfüllung des Vertrages benötigt wird.
Beispiel: Für einen Transporter mit rund 12 m³ Laderaum beträgt die Haftungshöchstsumme damit etwa 7 440 Euro für die gesamte Ladung – unabhängig vom tatsächlichen Wert Ihrer Gegenstände.
Ihre Möglichkeiten einer weitergehenden Absicherung
Sie können mit uns vor Vertragsschluss
· eine weitergehende Haftung über den gesetzlichen Höchstbetrag hinaus vereinbaren, oder
· Ihr Umzugsgut gesondert versichern lassen (Umzugsgutversicherung).
Bitte sprechen Sie uns an, wenn Sie besonders wertvolle Gegenstände transportieren lassen. Wir beraten Sie dazu kostenfrei.
Wann unsere Haftung nicht begrenzt ist
Auf die Haftungsbegrenzung können wir uns nicht berufen, wenn der Schaden vorsätzlich oder leichtfertig und in dem Bewusstsein verursacht wurde, dass ein Schaden mit Wahrscheinlichkeit eintreten werde.
Wofür wir nicht haften
Nach § 451d HGB ist unsere Haftung insbesondere ausgeschlossen, soweit der Schaden auf einer der folgenden Ursachen beruht:
- Beförderung von Edelmetallen, Juwelen, Schmuck, Geld, Wertpapieren oder Urkunden;
- unzureichende Verpackung oder Kennzeichnung durch den Auftraggeber;
- Behandeln, Verladen oder Entladen des Gutes durch den Auftraggeber selbst;
- Beförderung lebender Tiere oder von Pflanzen;
- natürliche oder mangelhafte Beschaffenheit des Gutes, die zu Verlust oder Beschädigung führt.
Schadensanzeige: Fristen nach § 451f HGB
Damit Ihre Ansprüche erhalten bleiben, zeigen Sie uns Schäden bitte innerhalb der folgenden Fristen an:
Äußerlich erkennbare Verluste oder Beschädigungen — spätestens am Tag nach der Ablieferung.
Äußerlich nicht erkennbare Verluste oder Beschädigungen — innerhalb von vierzehn Tagen nach der Ablieferung.
Die Anzeige muss in Textform erfolgen (z. B. per E-Mail an info@grundsteinumzug.de) und den Schaden hinreichend deutlich beschreiben. Wird die Frist versäumt, erlöschen Ihre Ansprüche.
Bitte bewahren Sie dieses Blatt zusammen mit Ihrer Auftragsbestätigung und dem Übernahme- und Ablieferungsprotokoll auf.